Wie funktioniert Bildung und Teilhabe?

Tipps für Eltern
Melanie Strobl
August 28, 2023
Bildung und Teilhabe (BuT) ist ein Programm des Bundes, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien zu helfen. Es ist auch unter dem Begriff "Bildungspaket" bekannt und dafür gedacht, dass die beschriebene Personengruppe Angebote in den Bereichen Schule und Freizeit wahrnehmen kann. Können sich Familien bestimmte Angebote aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten, springt der Staat ein. Ziel ist es, die Heranwachsenden zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu befähigen.

Diese Angebote werden gefördert

  • Schul- und Kita-Ausflüge: Übernahme der tatsächlichen Kosten
  • Schulbedarf: 154,50 Euro pro Jahr
  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern: Übernahme der tatsächlichen Kosten.
  • Teilnahme an der Mittagsverpflegung: volle Kostenübernahme.
  • Lernförderung wie z.B. Nachhilfe: tatsächliche Kosten werden übernommen. Der Antrag muss allerdings alle sechs Monate neu gestellt werden.
  • Vereine und ähnliche Angebote wie Musikschulen: 15 Euro pro Monat.

Als Hinweis: Städten und Gemeinden steht es frei, eigenständig weitere Förderungen anzubieten. So stellen diese beispielsweise oft Gutscheine für bestimmte Angebote wie Schwimmbäder oder Kinos aus.

Diese Gruppen sind förderungsberechtigt

Alle Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler bzw. Kita-Kinder sind förderungsberechtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben. Außerdem muss wenigstens eine der folgenden Leistungen für diese ebenfalls durch den Staat gewährt werden:

  • Sozialhilfe ("Hartz IV" - Teil XII SGB XII)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (Teil II - SGB II).
  • Kindergeld und Wohngeld
  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

Wie funktioniert Bildung und Teilhabe bezüglich der Antragsstellung?

Der Antrag für Leistungen aus dem BuT-Paket wird bei der eigenen Gemeinde gestellt. Die Formulare sind in der Regel online zu finden. Gesondert beantragt werden müssen dabei nur noch Leistungen, die Empfänger von Kinder- und Wohngeld erhalten oder die der Lernförderung sowie des Transports dienen. Alle anderen Förderungen werden automatisch gewährt. Lernförderungen werden dabei in vielen Kommunen über das Jobcenter ausgezahlt. Entsprechend ist der Antrag in der Regel hier ebenfalls zu finden.

Melanie Strobl
Content Manager

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(**Quelle: Trustpilot, Stand: 20.02.2023)